Seite bewerten:
100%
0%

Stromtipp Lexikon

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Bundesnetzagentur (BNetzA)Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine Regulierungsbehörde in Deutschland.

Die Behörde soll den Wettbewerb in Netzmärkten aufrechterhalten und fördern. Zu den Netzwerken gehören Bereiche wie die Post und Eisenbahn, aber auch Elektrizität, Gas und Telekommunikation. Um den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern eines Bereichs zu fördern, kontrolliert und genehmigt die Behörde die Netznutzungsentgelte, so dass Verbraucher die Freiheit erhalten sich einen Versorger auswählen zu können.
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  Ö  O  P  R  S  T  Ü  U  V  W  Z  
BandstromlieferungBeistellungBenutzungsdauerBidirektionale FunkprotokolleBioenergieBiogasBiogasanlageBiomasseBiomethanBlockheizkraftwerk (BHKW)BraunkohleschutzklauselBrennstoffzellenBrennstoffzellen-HeizgerätBrennwertBundesnetzagentur (BNetzA)